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Hausordnung

Die Hausordnung des BG Rein (SGA-Beschluss vom 13.3.2025): Grundregeln, Regelungen für Schüler:innen und Lehrkräfte, Maßnahmen bei Verstößen – mit PDF zum Download.

Diese Hausordnung wurde von den Schulpartnern gemeinsam erarbeitet. Sie hat das Ziel, auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung ein bildungsorientiertes, persönlichkeits- und beziehungsförderndes konstruktives Schulklima zu schaffen.

Beschlossen

Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) am 13. März 2025

Gilt für

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigte

Zum Ausdrucken

Hausordnung als PDF

Für Eltern besonders wichtig

  • Fernbleiben vom Unterricht innerhalb der ersten beiden Unterrichtsstunden im Sekretariat melden oder in WebUntis eintragen.
  • Nach der Rückkehr legt Ihr Kind dem Klassenvorstand unaufgefordert eine von Ihnen unterschriebene Bestätigung vor.
  • Schon bekannte Abwesenheiten bitte vorab dem Klassenvorstand mitteilen.
  • Handys bleiben den ganzen Schultag ausgeschaltet – in dringenden Fällen erreichen Sie Ihr Kind über das Sekretariat: +43 5 0248 025.

Unsere Grundsätze

Wir fühlen uns als Gäste des Stiftes Rein und achten die Mitglieder des Konvents und gehen mit den historisch wertvollen Gebäuden sorgsam um.

In unserer Schule gilt:

  • Jeder Schüler/jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen.
  • Jeder Lehrer/jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Lehrer/-innen und Schüler/-innen haben in der Pause ein Recht auf Erholung.

Im Sinne der Schulgemeinschaft erwartet unsere Schule von den Erziehungsberechtigten aktive Unterstützung bei der Umsetzung unserer oben genannten Grundsätze.

Grundregeln unseres Zusammenlebens

Kultur des sozialen Umgangs

Wir gehen freundlich, höflich und respektvoll miteinander und den Mitgliedern des Konvents um.

Wir zeigen diese Haltung auch außerhalb des Schulbereichs (am Schulweg, im Schulbus, auf Schulveranstaltungen).

Schutz des Einzelnen und der Privatsphäre

Wir unterlassen jede körperliche und verbale Gewalt gegen andere im persönlichen Umgang miteinander sowie in sozialen Netzwerken und allen anderen Formen der Online-Kommunikation.

Keine(r) darf verspottet, herabgesetzt, beschämt, gedemütigt und unterdrückt werden.

Wir lehnen jede Form von Mobbing und sexistischem bzw. rassistischem Verhalten in Wort, Schrift und Tat ab.

Das bedeutet: Wir machen keine abwertenden Äußerungen über Aussehen, Herkunft, Religion, Eigenschaften, Meinungen, Haltungen, Handlungen und Leistungen eines/einer anderen, auch nicht, wenn sie als Spaß gemeint sind.

Fotos, Videos und Internet (§ 78 UrhG)

Wir veröffentlichen weder Fotos noch Videos ohne Zustimmung der dargestellten Personen im Internet.

Es ist verboten, Internetseiten mit jugendgefährdenden Inhalten laut FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) aufzurufen und derartige Computerprogramme auszuführen.

Sicherheit

Der Gebrauch bzw. das Mitnehmen von gefährlichen Gegenständen (Messern, Laserpointern, Feuerwerksartikeln od. explosiven Gegenständen jeder Art und dergleichen) und der fahrlässige Umgang mit Alltagsgegenständen sind verboten. Dies gilt sowohl für den Schulbereich als auch für den Schulweg.

Rauch-, Alkohol- und Nikotinverbot (§ 13 Tabakgesetz)

Wie für alle öffentlichen Gebäude gilt im gesamten Schulgelände und auch auf dem Stiftsvorplatz Rauchverbot. Ebenso gilt auf allen Schulveranstaltungen striktes Alkohol- und Nikotinverbot. Dies bezieht sich selbstverständlich auch auf alle Arten von illegalen Suchtmitteln, insbesondere auf Snus.

Umgang mit öffentlichem Eigentum

Wir gehen sorgsam mit Schulinventar um.

Haben wir Schäden verursacht, verpflichten wir uns zur Wiedergutmachung (Reinigung/Kostenersatz).

Aufsichtspflicht, Information und Orientierung

Eltern melden jedes Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht innerhalb der ersten beiden Unterrichtsstunden im Sekretariat bzw. tragen es im elektronischen Klassenbuch (WebUntis) ein.

Schüler/-innen legen, sobald sie die Schule wieder besuchen, dem Klassenvorstand unaufgefordert eine von den Erziehungsberechtigten unterfertigte Bestätigung vor.

Schon bekannte Abwesenheitstermine sind dem Klassenvorstand im Vorfeld zur Kenntnis zu bringen. Bei häufigem und langem Fehlen kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden.

Regelungen für Schüler:innen und Lehrer:innen

Ungestörter Unterrichtsablauf

Wir beginnen den Unterricht pünktlich. Wer zu spät kommt, begründet dies.

Die Lehrer/-innen schließen den Unterricht pünktlich.

Erscheinen Lehrer/-innen 10 Minuten nach dem Läuten nicht zum Unterricht, informiert der Klassenordner/die Klassenordnerin die Direktion.

Handy-Detox und Mobbing-Prävention

Mobile Geräte, Handys, Tablets und dergleichen bleiben während des gesamten Schultags, das betrifft auch Pausen und Freistunden, ausgeschaltet und in den Spinden bzw. Schultaschen verwahrt. Für dringende Fälle steht das Sekretariatstelefon zur Verfügung. Im Unterricht werden die Geräte nur auf Anweisung der unterrichtenden Lehrperson verwendet.

In unterrichtsfreien Stunden und in der Mittagspause dürfen Schüler:innen der Unterstufe ihre Schul-Tablets und Schüler:innen der Oberstufe ihre mobilen Endgeräte verantwortungsvoll zur Erledigung von schulischen Arbeitsaufträgen verwenden.

Sauberkeit

Wir essen und trinken grundsätzlich in den Pausen. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die EDV-Räume, Turnsäle und in den Chemiesaal ist ausnahmslos verboten. Heißgetränke dürfen nur im Umkreis der Automaten konsumiert werden.

Wir hinterlassen bei Unterrichtsschluss saubere Klassenräume. Jede(r) ist für seinen/ihren Platz verantwortlich. Lehrer/-innen schließen bei Bedarf den Unterricht früher, damit den Schüler/-innen noch Zeit für das Aufräumen bleibt.

Energiesparen und Schutz des Eigentums

Verlässt eine Klasse einen Raum, müssen die Tische abgeräumt, die Fenster geschlossen, das Licht abgedreht, der Beamer ausgeschaltet und die Tür versperrt werden.

Sauberkeit und Umweltschutz

Wir trennen den Müll und entsorgen ihn in die dafür vorgesehenen Behälter: Gelb für Kunststoff, Grün für Papier und Blau für Restmüll, Biomüll und Metall.

Schutz der wertvollen Räumlichkeiten

Wir befestigen Poster und Plakate nur an den dafür vorgesehenen Plätzen. Weder Poster noch sonstige Dekorationen dürfen mit Klebestreifen an den Wänden befestigt werden.

Ordnung und Sicherheit

Wir stellen einspurige Fahrzeuge außerhalb des Stiftsgeländes ab. Die Benutzung von Longboards, Scootern, Inline-Skates und dergleichen ist im Stiftsgelände verboten.

Regelungen für Schüler:innen

Sicherheit und Aufsichtspflicht

Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Erlaubnis oder im Auftrag des Klassenvorstands oder eines Unterrichtenden.

Eigenverantwortung

Wir verpflichten uns, täglich den Supplierplan (Videowalls, elektronisches Klassenbuch) einzusehen.

Schutz des Privateigentums, der Räumlichkeiten und Sicherheit

Wir suchen beim Läuten zum Stundenbeginn unsere Klassenräume auf, Fremdklassen dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten werden.

Es ist Schüler/-innen nicht gestattet, sich (z. B. während der Pausen) unbeaufsichtigt in Sonderunterrichtsräumen oder in den Turnsälen aufzuhalten. Ausnahme: Vorraum EDV-Räume.

Datenschutz

Die Direktion und der Bereich der Konferenzzimmer dürfen ausschließlich nach Aufforderung betreten werden.

Reibungsloser Ablauf und gutes Benehmen

Wir leisten den Anordnungen der Lehrer/-innen, der Schulwarte, der Sekretär/-innen, der TABE-Betreuer/-innen sowie aller mit der Aufsichtsführung betrauten Personen Folge.

Rücksichtnahme auf andere

Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme vermeiden wir unnötigen Lärm.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keine elektrischen Geräte wie Wasserkocher, Toaster, Kühlschränke und Kaffeemaschinen u. dergleichen in Betrieb genommen werden.

Sauberkeit und Schutz der Räumlichkeiten

Wir tragen in allen Klassen- und Sonderunterrichtsräumen Hausschuhe und verstauen unsere Straßenschuhe in den Schuhregalen und Kleidungsstücke auf den Kleiderhaken.

Anliegen des Stifts

Der Aufenthalt im Bereich des Springbrunnens, auf den Stufen zur Basilika, dem Vorplatz zum Pfarramt und in der Kürbisgasse ist nicht gestattet. Ausnahme: Bei Gefahr in Verzug (Dachlawinen etc.) ist der Zugang zum Speicher und in den hinteren Stiftshof ausschließlich durch die Kürbisgasse erlaubt.

Am Weg zu und von den Unterrichtsräumen benutzen wir sowohl im Schulgelände als auch im Bereich um das Schulgelände die Wege und betreten nicht die Grasflächen.

Sicherheit im Schulgebäude

Es ist grundsätzlich verboten, in den Schulgebäuden Ball zu spielen.

Für unterrichtsfreie Stunden steht die Pausenhalle vor der Direktion zur Verfügung.

Maßnahmen bei Verstößen

Zuspätkommen

Zu spät kommende Schüler/-innen werden im elektronischen Klassenbuch vermerkt. Nach wiederholtem Zuspätkommen (insgesamt mehr als 30 Minuten) ist der versäumte Unterricht beim Klassenvorstand oder der entsprechenden Lehrkraft nachzuholen.

Ordnung im Klassenraum

Wenn der Klassenraum einer Klasse über längere Zeit nicht in Ordnung gehalten wird (verschmutzte Böden, beschmierte Tische, Mülltrennung, Ordnung in den Kästen und dgl.), bekommt die Klasse einen Termin zum Reinigen des Raumes, wobei eine Lehrperson unterstützt und Aufsicht führt.

Bei unangemessenem Verhalten – Schritt für Schritt

  1. Unangemessenes bzw. den Verhaltensvereinbarungen widersprechendes Verhalten wird von der betroffenen Lehrkraft umgehend thematisiert. Es erfolgt zudem ein Eintrag ins elektronische Klassenbuch.
  2. Der Klassenvorstand spricht mit dem betreffenden Schüler/der betreffenden Schülerin und bei Bedarf auch mit den Eltern.
  3. Legt der Schüler/die Schülerin weiterhin unangemessenes Verhalten an den Tag, muss er/sie im Rahmen eines belehrenden Gesprächs in der Direktion sein Verhalten rechtfertigen und Besserungsvorschläge anbieten. Dieses Gespräch wird ebenfalls im elektronischen Klassenbuch protokolliert.
  4. Als weitere Maßnahme ist es bei fortdauerndem Fehlverhalten möglich, eine Gesprächsrunde bestehend aus Schüler/Schülerin, Direktorin, Klassenvorstand, betroffener Lehrperson und Eltern einzuberufen. Ein Gesprächsprotokoll wird im elektronischen Klassenbuch hinterlegt.
  5. Wenn durch das unangemessene Verhalten von Schüler*innen Gefahr im Verzug ist, können sie von der Teilnahme an Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden.
  6. Sollte der Schüler/die Schülerin trotz aller oben genannter Bemühungen weiterhin seine/ihre Pflichten schwerwiegend verletzen, kann er/sie von der Schulleitung in eine Parallelklasse versetzt werden. Gefährdet er/sie durch sein/ihr Verhalten auch andere Schüler/-innen in gravierender Weise, ist er/sie von der Schulleitung vom Unterrichtsbesuch zu suspendieren. Weiters kann die Schulkonferenz den Antrag auf Androhung des Ausschlusses und in weiterer Folge auf Ausschluss stellen.

Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften: Empfinden Lehrer/-innen das Gesprächsverhalten von Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. empfinden Eltern/Erziehungsberechtigte das Gesprächsverhalten von Lehrer/-innen als nicht konstruktiv, sind sie berechtigt, Lehrer- und Elternvertreter/-innen als Vermittler/-innen beizuziehen.

Lehrer/-innen unterstehen den Bestimmungen des Beamtendienstrechts bzw. der Lehrerdienstpragmatik.

Zum Ausdrucken

Die Hausordnung im Original mit den Unterschriftsfeldern für Schulleitung, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer:

Stand: Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 13. März 2025

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…die Schule im Grünen